Affiliate Marketing nach der Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05.2018 in Kraft getreten und hat für viele Unternehmen, die im Internet tätig sind, einige Änderungen mit sich gebracht. So auch für Affiliate-Marketer, denn unter anderem muss nun bei der Erhebung von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Doch was genau bedeutet das für Affiliate-Marketer und wie können sie die DSGVO umsetzen?

Affiliates müssen einige Regeln befolgen, um sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu halten. In diesem Artikel werden wir uns mit den Affiliate-Richtlinien nach der DSGVO genauer befassen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was die DSGVO überhaupt ist und wie sie sich auf das Affiliate Marketing auswirkt. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist es, die Rechte der EU-Bürger in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu stärken und sicherzustellen, dass diese Daten immer geschützt sind.

Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, wenn der Betroffene seine ausdrückliche Einwilligung dazu gibt. Dies bedeutet, dass Affiliates nur dann personenbezogene Daten (wie zum Beispiel den Namen oder die E-Mail-Adresse eines Kunden) erheben, verarbeiten und speichern dürfen, wenn der Kunde seine Einwilligung dazu gibt. Ohne die Einwilligung des Kunden können Affiliates keine personenbezogenen Daten erheben oder speichern.

Außerdem müssen Affiliates alle personenbezogenen Daten, die sie erheben und speichern, sorgfältig schützen. Dies bedeutet, dass Affiliates ihre Websites und Systeme so sichern müssen, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben. Affiliates müssen außerdem sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, diese Information vertraulich behandeln und nicht an unbefugte Person weitergeben.

Wenn ein Kunde seine Einwilligung widerruft oder seine personenbezogenen Daten löschen möchte, muss der Affiliate dies so schnell wie möglich tun. Der Affiliate muss außerdem alle Kopien der personenziell elation ester Datai snell löschen und alle Mitarbeiter informieren, damit diese die Löschung vornehmen könnnen.